Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unser Fahrlehrer unterrichtet Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss.

 

Die sogenannte allgemeine Theorie ist gültig für alle Führerscheinklassen und  setzt sich aus 12 Themen zusammen, die unter anderem folgende Punkte behandeln:

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  • Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver

 

Diese Themen werden in Einheiten á 90 Minuten in kleiner Runde vermittelt.

Für die Klasse B müssen noch 2, bzw. für die Klasse A noch 4 zusätzliche Themen á 90 Minuten besucht werden, die sich dann auf für diese Klassen speziefische Inhalte beziehen.

Bei einer Führerscheinerweiterung vermindert sich die Anzahl an allgemeinen Theoriestunden, die besucht werden müssen, auf 6 Themen.

 

Der Theorieunterricht findet bei uns immer Montags und Mittwochs von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr statt.

 

Sollten diese Zeiten nicht in Ihren Terminplan passen, dann sprechen sie uns an, wir suchen nach einer Lösung!

 

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit während unserer Bürozeiten an einem firmeneigenen Computer eine Vorprüfung zu absolvieren, bevor Sie die theoretische Prüfung bei der Prüfstelle ablegen. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen mit kompetenter Hilfe bei Fragen gerne zur Seite.

 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.


Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

 

Bei den normalen Übungsstunden gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl. Sie ist individuell von jedem Fahrschüler abhängig und somit nicht vorhersehbar.