Führerschein mit 17 Jahren

In Berlin können Sie schon mit 16,5 Jahren mit der Ausbildung beginnen und mit 17 Jahren den Führerschein erhalten, vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden und Ihr Wohnort liegt in Berlin. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, dürfen aber nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Ziel des begleiteten Fahrens ist es, im Beisein eines erfahrenen Begleiters Fahrerfahrung zu sammeln. Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie als Führerschein eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Damit dürfen Sie in ganz Deutschland fahren, natürlich immer nur mit einem eingetragenen Begleiter. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein für Pkw besitzen und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Grenze. Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille in Verbindung mit alkoholbedingter Fahrauffälligkeit (z.B. unsichere Fahrweise), drohen Ihnen als verantwortlichem Fahrer bereits schwere Strafen.

Fahrplan zum Führerschein mit 17

Ab 16,5 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE(enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.

 

Antragsstellung:

Persönliches Erscheinen mit einem gesetzlichen Vertreter beim Bürgeramt.

 

Mitzunehmen sind:

Lichtbild, Sehtest, Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und für jeden Begleiter eine unterschriebene Bescheinigung mit der Fotokopie seines Personalausweises und Führerscheins.

Führerscheinprüfung

Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden.

Mit 17 Jahren:

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (nur im Inland gültig) anstelle eines Kartenführerscheins. Fahrerlaubnis mit der Auflage nur mit einem Begleiter zu fahren, der in der Prüfbescheinigung aufgeführt wird. Die jungen Fahrer sind die allein verantwortlichen Fahrzeugführer! Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrerfahrung .

Mit 18 Jahren:

Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt. Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.

Begleiter

Seien Sie einfach nur da!

Als Beifahrer sind Sie kein Ersatzfahrlehrer. Greifen Sie nicht ins Lenkrad. Sie sind Ansprechpartner und Ratgeber und haben jetzt die Chance, die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Seien Sie einfach nur da. Allein die Anwesenheit einer älteren und erfahrenen Person wirkt sich beruhigend aus und vermittelt Sicherheit. Hilfreich können warnende Hinweise sein, zum Beispiel bei zu hoher Geschwindigkeit, zu dichtem Auffahren oder wenn die jungen Fahranfänger gefährliche Überholmanöver starten wollen. Sie erkennen gefährliche Situationen viel früher und können zu vorausschauendem Fahren motivieren. Wir bieten Ihnen einen 90-minütigen Vorbereitungskurs zum begleiteten Fahren an. An diesem sollten Begleiter und Fahrschüler gemeinsam teilnehmen.